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Wie funktioniert eine Volksinitiative?

Wie funktioniert eine Volksinitiative?

100'000 Unterschriften. 18 Monate. Volksmehr und Ständemehr. Wie Bürgerinnen und Bürger die Bundesverfassung ändern können - und warum auch gescheiterte Initiativen die Schweiz verändern.

SchweizWissen Redaktion·31. August 2026·10 Min. Lesezeit

Die Schweiz ist bekannt für direkte Demokratie.

Das heisst: Bürgerinnen und Bürger wählen nicht nur Parteien und Parlamente. Sie können auch direkt über Sachfragen abstimmen.

Eines der wichtigsten Instrumente dafür ist die Volksinitiative.

Mit einer eidgenössischen Volksinitiative können Stimmberechtigte verlangen, dass die Bundesverfassung geändert wird. Nicht einfach ein Gesetz. Nicht eine Verordnung. Sondern die oberste rechtliche Grundlage des Landes.

Das ist mächtig. Denn eine erfolgreiche Initiative kann die Politik zwingen, ein Thema zu behandeln, das Regierung und Parlament vielleicht lieber nicht anfassen würden.

Die Volksinitiative ist deshalb mehr als ein Abstimmungsinstrument. Sie ist ein politischer Hebel.

Einfach gesagt: In der Schweiz kann ein politisches Anliegen von der Strasse bis in die Verfassung gelangen.

Eine Volksinitiative kommt nicht von Regierung oder Parlament

Eine Volksinitiative beginnt nicht im Bundesrat. Und nicht im Parlament. Sie beginnt bei Bürgerinnen und Bürgern, Parteien, Verbänden, Bewegungen, NGOs, Wirtschaftsgruppen oder Komitees.

Das ist der zentrale Unterschied zu normalen Gesetzesvorlagen. Bei einer Volksinitiative kommt der Impuls von unten. Eine Gruppe sagt: Wir wollen die Verfassung ändern. Und wenn genug Menschen unterschreiben, muss sich das politische System damit beschäftigen.

Das ist direkte Demokratie in Reinform. Natürlich braucht es Organisation, Geld, Kampagne, Medienarbeit und juristische Vorbereitung. Aber formal beginnt eine Initiative nicht bei den Behörden, sondern beim Volk.

Es geht um die Verfassung

Eine eidgenössische Volksinitiative kann auf Bundesebene eine Änderung der Bundesverfassung verlangen.

Das ist wichtig. Eine Initiative kann also nicht direkt ein normales Bundesgesetz ändern. Sie kann auch nicht einfach eine einzelne Verordnung umschreiben. Sie muss auf Verfassungsebene ansetzen.

Das erklärt, warum viele Initiativtexte relativ grundsätzlich formuliert sind: Sie schreiben einen neuen Verfassungsartikel oder ändern bestehende Verfassungsbestimmungen. Danach müssen Parlament, Bundesrat und Verwaltung oft noch Gesetze ausarbeiten, damit die neue Verfassungsbestimmung praktisch umgesetzt werden kann.

Eine Initiative ist also häufig der Anfang einer politischen Veränderung - nicht das Ende.

Am Anfang steht ein Initiativkomitee

Damit eine Volksinitiative starten kann, braucht es ein Initiativkomitee.

Dieses Komitee formuliert den Initiativtext, gibt der Initiative einen Titel und reicht die Unterlagen bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein. Die Bundeskanzlei prüft vor Beginn der Sammlung, ob die Unterschriftenliste den gesetzlichen Formen entspricht. Danach werden Titel, Text und Mitglieder des Initiativkomitees im Bundesblatt veröffentlicht.

Erst dann beginnt die offizielle Sammelfrist. Die direkte Demokratie ist offen - aber nicht formlos.

100'000 gültige Unterschriften in 18 Monaten

Der bekannteste Teil einer Volksinitiative ist die Unterschriftensammlung.

Auf Bundesebene braucht es 100'000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten - innerhalb von 18 Monaten.

100'000 klingt auf den ersten Blick nicht extrem viel. Aber gültige Unterschriften zu sammeln ist aufwendig. Menschen müssen stimmberechtigt sein. Sie müssen korrekt unterschreiben. Die Gemeinde muss bestätigen, dass die Person im Stimmregister eingetragen ist. Ungültige, doppelte oder fehlerhafte Unterschriften zählen nicht.

Darum sammeln Komitees meistens deutlich mehr als 100'000 Unterschriften. Eine Reserve ist fast Pflicht.

Gemeinden und Bundeskanzlei prüfen die Unterschriften

Die Unterschriften werden nicht einfach geglaubt.

Die Gemeinden prüfen, ob die unterzeichnenden Personen im Stimmregister stehen. Danach gehen die Listen zurück an das Komitee. Dieses reicht die bescheinigten Listen bei der Bundeskanzlei ein.

Die Bundeskanzlei prüft dann die Bescheinigung, zählt die Unterstützungsbekundungen und stellt fest, ob die Initiative zustande gekommen ist.

In den letzten Jahren wurde die Integrität von Unterschriftensammlungen stärker diskutiert. Die Bundeskanzlei verstärkte deshalb ihre Kontrollen und führte unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip bei der Prüfung eingereichter Unterschriften ein. Direkte Demokratie lebt vom Vertrauen. Und Vertrauen braucht Kontrolle.

Wenn die Initiative zustande kommt, muss sich die Politik damit befassen

Sind genügend gültige Unterschriften vorhanden, erklärt die Bundeskanzlei die Initiative als zustande gekommen.

Dann beginnt die politische Behandlung. Der Bundesrat analysiert die Initiative und verfasst eine Botschaft. Darin erklärt er, worum es geht, welche Folgen die Initiative hätte und ob er Annahme oder Ablehnung empfiehlt.

Danach beschäftigt sich das Parlament damit. Nationalrat und Ständerat prüfen die Initiative, diskutieren sie und können entscheiden, ob sie einen Gegenentwurf ausarbeiten wollen.

Das bedeutet: Die Unterschriften bringen die Initiative nicht direkt am nächsten Sonntag zur Abstimmung. Zuerst läuft ein parlamentarischer Prozess.

Das Parlament prüft auch die Gültigkeit

Nicht jede Initiative ist automatisch gültig.

Die Bundesversammlung prüft, ob die Initiative bestimmte Regeln einhält. Sie muss die Einheit der Form wahren - also entweder als allgemeine Anregung oder als fertig ausgearbeiteter Entwurf formuliert sein. Sie muss die Einheit der Materie wahren - die verschiedenen Teile müssen sachlich zusammenhängen. Und sie darf zwingendes Völkerrecht nicht verletzen - also grundlegende Verbote wie Folter, Sklaverei, Genozid oder Angriffskrieg.

Das passiert selten. Aber es zeigt: Auch die direkte Demokratie hat rechtliche Grenzen.

Bundesrat und Parlament geben eine Empfehlung ab

Vor der Abstimmung sagen Bundesrat und Parlament, ob sie die Initiative zur Annahme oder Ablehnung empfehlen. Diese Empfehlung ist politisch wichtig, aber nicht bindend. Das Volk kann anders entscheiden.

Oft empfehlen Bundesrat und Parlament eine Volksinitiative zur Ablehnung. Das liegt nicht unbedingt daran, dass sie jedes Anliegen falsch finden. Manchmal halten sie den Text für zu extrem, zu unklar, zu teuer oder auf Verfassungsstufe ungeeignet. Manchmal sagen sie: Das Problem ist real, aber die Initiative ist der falsche Weg.

Dann kommt häufig ein Gegenvorschlag ins Spiel.

Es gibt direkte Gegenentwürfe und indirekte Gegenvorschläge

Ein direkter Gegenentwurf ist ein alternativer Verfassungstext. Das Parlament sagt damit: Wir verstehen das Anliegen der Initiative, aber wir schlagen eine andere Lösung auf Verfassungsstufe vor.

Seit 1987 gibt es dabei die Möglichkeit des doppelten Ja. Das heisst: Man kann sowohl Initiative als auch Gegenentwurf annehmen. Zusätzlich beantwortet man eine Stichfrage: Welche Vorlage soll gelten, falls beide angenommen werden?

Noch häufiger ist ein indirekter Gegenvorschlag. Dabei passt das Parlament ein Gesetz an oder schafft eine gesetzliche Lösung. Wenn das Initiativkomitee zufrieden ist, kann es die Initiative zurückziehen.

Das ist sehr wichtig: Viele Initiativen verändern die Schweiz nicht, weil sie an der Urne angenommen werden - sondern weil sie politischen Druck erzeugen und dadurch Gesetze angepasst werden. Eine Initiative kann also verlieren oder zurückgezogen werden - und trotzdem wirken.

Am Ende entscheidet das Volk - mit doppeltem Mehr

Wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, kommt sie zur Abstimmung.

Bei einer Verfassungsänderung reicht aber nicht einfach eine Mehrheit der Stimmenden. Es braucht das doppelte Mehr.

Das Volksmehr bedeutet: Die Mehrheit der gültig Stimmenden in der ganzen Schweiz sagt Ja.

Das Ständemehr bedeutet: Die Mehrheit der Kantone sagt Ja. Für das Ständemehr zählt das Resultat in jedem Kanton. Die sechs ehemaligen Halbkantone zählen je als halbe Standesstimme.

Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass nicht nur die bevölkerungsreichen Kantone entscheiden. Auch die kleineren Kantone haben Gewicht. Eine Initiative kann am Volksmehr scheitern, am Ständemehr, oder an beiden. Erst wenn beide Mehrheiten erreicht sind, wird die Verfassung geändert.

Initiativen wirken auch, wenn sie abgelehnt werden

Viele Volksinitiativen werden abgelehnt. Trotzdem sind sie politisch wichtig.

Warum? Weil sie Themen auf die Agenda setzen. Eine Initiative kann eine Debatte erzwingen, Medienaufmerksamkeit schaffen, Parteien unter Druck setzen, Gegenvorschläge auslösen und den Bundesrat zu einer Position zwingen.

Manchmal übernehmen Parlament und Regierung Teile des Anliegens, um eine Initiative zu entschärfen. Manchmal verändert eine verlorene Initiative langfristig die politische Stimmung. Und manchmal ist eine Initiative vor allem ein Signal: Ein Teil der Bevölkerung will, dass ein Thema anders behandelt wird.

Warum die Volksinitiative so typisch schweizerisch ist

Die Volksinitiative passt zur Schweiz, weil das Land Macht stark verteilt.

Nicht eine Regierung entscheidet alles. Nicht ein Parlament entscheidet alles. Nicht ein Präsident entscheidet alles. Volk, Stände, Parlament, Bundesrat, Kantone, Gemeinden und Gerichte teilen sich Macht.

Die Volksinitiative ist ein Ausdruck dieses Misstrauens gegenüber zu viel Macht an einem Ort. Sie sagt: Wenn genug Stimmberechtigte ein Thema wichtig finden, muss das politische System reagieren. Das macht Politik langsamer und komplizierter. Aber es macht sie auch näher an der Bevölkerung.

Fazit

Eine eidgenössische Volksinitiative funktioniert so: Ein Komitee formuliert einen Vorschlag zur Änderung der Bundesverfassung. Die Bundeskanzlei prüft die Form. Danach hat das Komitee 18 Monate Zeit, 100'000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten zu sammeln.

Kommen genügend Unterschriften zusammen, befassen sich Bundesrat und Parlament mit der Initiative. Sie prüfen die Gültigkeit, geben eine Empfehlung ab und können einen Gegenvorschlag ausarbeiten.

Wird die Initiative nicht zurückgezogen, kommt sie zur Volksabstimmung. Damit sie angenommen wird, braucht sie sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr.

Die Volksinitiative ist deshalb eines der mächtigsten politischen Instrumente der Schweiz. Sie erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern, Themen auf die nationale Agenda zu setzen und die Verfassung zu verändern.

Einfach gesagt: Eine Volksinitiative ist der Schweizer Weg, ein politisches Anliegen vom Unterschriftenbogen bis in die Verfassung zu bringen.

Quellen

Bundeskanzlei BK: Volksinitiativen; 100'000 gültige Unterschriften innert 18 Monaten, Vorprüfung und Veröffentlichung im Bundesblatt. (bk.admin.ch)

Parlament.ch: Faktenblatt Volksinitiativen; Verfassungsänderung als Ziel, 100'000 Unterschriften innert 18 Monaten. (parlament.ch)

Parlament.ch: Verfahren und Gültigkeit; Prüfung Einheit der Form, Einheit der Materie und zwingendes Völkerrecht. (parlament.ch)

Parlament.ch: Gegenentwürfe; direkter Gegenentwurf auf Verfassungsstufe, doppeltes Ja und Stichfrage. (parlament.ch)

Bundeskanzlei BK: Integrität von Unterschriftensammlungen; verstärkte Kontrollen und Vier-Augen-Prinzip. (bk.admin.ch)

Bundeskanzlei BK: Der Bund kurz erklärt 2026; Volks- und Ständemehr bei Verfassungsänderungen. (bk.admin.ch)

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