Was ist die Zauberformel des Bundesrates?
2 - 2 - 2 - 1. Die Formel steht in keinem Gesetz und in keiner Verfassung. Trotzdem bestimmt sie seit 1959, wer die Schweiz regiert.
8 Min. Lesezeit · 11. Oktober 2026SchweizWissen erklärt, wie die Schweiz funktioniert — wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich.
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50'000 Unterschriften. 100 Tage. Das Volk kann jeden Parlamentsentscheid stoppen. Wie das Schweizer Referendum funktioniert - und warum es die Politik grundlegend verändert.
Die Schweiz ist bekannt für direkte Demokratie.
Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger wählen nicht nur Parteien und Parlamente. Sie können auch direkt über politische Sachfragen abstimmen.
Eines der wichtigsten Instrumente dafür ist das Referendum.
Ein Referendum bedeutet vereinfacht: Das Parlament beschliesst etwas - und das Volk kann verlangen, dass darüber abgestimmt wird.
Das Referendum ist deshalb eine Art demokratische Bremse. Während die Volksinitiative ein neues Anliegen in die Verfassung bringen will, kontrolliert das Referendum einen Entscheid, der bereits vom Parlament gefällt wurde.
Einfach gesagt: Die Volksinitiative sagt "Wir wollen etwas Neues." Das Referendum sagt "Moment, darüber wollen wir abstimmen."
In der Schweiz entscheidet das Parlament über Gesetze. Nationalrat und Ständerat beraten Vorlagen, ändern Texte, suchen Mehrheiten und beschliessen am Ende neue Gesetze oder Gesetzesänderungen.
In vielen Ländern wäre damit die Sache erledigt. In der Schweiz nicht unbedingt.
Wenn genügend Stimmberechtigte mit einem Parlamentsentscheid nicht einverstanden sind, können sie ein Referendum ergreifen. Dann kommt das Gesetz vors Volk.
Das Volk entscheidet dann, ob der Entscheid des Parlaments gelten soll oder nicht.
Das ist der Kern des Referendums: Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein Vetorecht gegen bestimmte politische Entscheide.
Die Volksinitiative ist eher ein Motor. Sie stösst neue politische Themen an. Das Referendum ist eher eine Bremse. Es kann ein Gesetz stoppen, das Parlament und Bundesrat eigentlich beschlossen haben.
Diese Bremse ist politisch extrem wichtig. Denn sie wirkt nicht erst am Abstimmungssonntag.
Parlament und Bundesrat wissen schon während der Gesetzesarbeit: Wenn eine Vorlage zu einseitig, zu extrem oder zu schlecht abgestützt ist, kann sie an der Urne scheitern.
Darum zwingt das Referendum die Politik zu Kompromissen. Es macht die Schweiz langsamer - aber auch vorsichtiger.
In der Schweiz unterscheidet man vor allem zwischen zwei Arten: dem fakultativen Referendum und dem obligatorischen Referendum.
Der Unterschied ist einfach. Beim fakultativen Referendum kommt eine Vorlage nur dann vors Volk, wenn genügend Unterschriften gesammelt werden oder acht Kantone eine Abstimmung verlangen. Beim obligatorischen Referendum muss automatisch abgestimmt werden.
Das eine ist also optional. Das andere ist zwingend.
Das fakultative Referendum ist die bekannteste Form.
Wenn das Parlament ein neues Bundesgesetz beschliesst oder ein bestehendes Gesetz ändert, kann dagegen das Referendum ergriffen werden.
Dafür braucht es auf Bundesebene 50'000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten. Die Frist beträgt 100 Tage. Diese 100 Tage beginnen mit der Veröffentlichung des Erlasses im Bundesblatt.
Wenn innerhalb dieser Frist genügend gültige Unterschriften zusammenkommen, erklärt die Bundeskanzlei das Referendum als zustande gekommen. Dann entscheidet das Volk.
Das ist eine sehr starke Kontrollmöglichkeit. Denn 50'000 Unterschriften sind viel - aber für gut organisierte Parteien, Verbände, Bewegungen oder Komitees erreichbar.
Nicht nur Stimmberechtigte können ein fakultatives Referendum auslösen. Auch acht Kantone können verlangen, dass über einen Parlamentsentscheid abgestimmt wird. Das nennt man Kantonsreferendum.
Es ist selten, aber es zeigt etwas Grundsätzliches: Die Schweiz ist nicht nur eine Demokratie, sondern auch ein Bundesstaat. Die Kantone sind nicht einfach Verwaltungseinheiten. Sie haben eigene politische Rechte und können auf Bundesebene mitwirken.
Das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung 2025 war erst das zweite zustande gekommene Kantonsreferendum seit Bestehen des Instruments 1874.
Wenn ein fakultatives Referendum zustande kommt, wird über das Gesetz abgestimmt. Dann braucht es normalerweise nur das Volksmehr.
Das bedeutet: Die Mehrheit der gültig Stimmenden entscheidet. Sagen mehr Menschen Ja als Nein, tritt das Gesetz in Kraft. Sagen mehr Menschen Nein als Ja, ist das Gesetz gestoppt.
Ein Ständemehr braucht es beim normalen fakultativen Referendum nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Verfassungsänderungen.
Beim obligatorischen Referendum braucht es keine Unterschriftensammlung. Die Abstimmung ist zwingend.
Das gilt besonders bei Änderungen der Bundesverfassung. Wenn Parlament und Bundesrat die Verfassung ändern wollen, muss das Volk darüber abstimmen. Eine Verfassungsänderung kann nicht einfach nur vom Parlament beschlossen werden.
Das obligatorische Referendum ist also die demokratische Sicherheitsstufe für besonders wichtige Entscheide. Je grundlegender ein Entscheid ist, desto eher muss automatisch abgestimmt werden.
Bei Verfassungsänderungen reicht nicht nur die Mehrheit der Stimmenden. Es braucht das doppelte Mehr: das Volksmehr und das Ständemehr.
Volksmehr bedeutet: Die Mehrheit der gültig Stimmenden in der ganzen Schweiz sagt Ja. Ständemehr bedeutet: Die Mehrheit der Kantone sagt Ja. Dabei zählen die sechs ehemaligen Halbkantone je als halbe Standesstimme.
Das doppelte Mehr schützt die föderale Struktur der Schweiz. Es sorgt dafür, dass nicht nur grosse, bevölkerungsreiche Kantone entscheiden. Auch kleinere Kantone haben Gewicht.
Das Ständemehr zeigt: Die Schweiz ist nicht nur ein Land von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch ein Bund von Kantonen.
Eine Vorlage kann zwar beim Volk gut abschneiden, aber am Ständemehr scheitern. Das passiert selten, aber es ist möglich.
Verfassungsänderungen brauchen deshalb breite Akzeptanz über verschiedene Regionen hinweg. Eine Vorlage, die nur in Städten oder nur in grossen Kantonen stark ist, hat es schwerer.
Das zwingt Initiativen, Bundesrat und Parlament, nicht nur für eine nationale Mehrheit zu denken, sondern für eine föderale Mehrheit.
Referenden betreffen nicht nur normale Gesetze. Auch bestimmte internationale Verträge können dem Referendum unterstehen.
Das ist besonders wichtig, weil die Schweiz international stark vernetzt ist. Staatsverträge können grosse Auswirkungen haben: auf Wirtschaft, Migration, Verkehr, Forschung, Sicherheit, Handel oder Beziehungen zur EU.
Besonders grundlegende internationale Entscheide - etwa ein Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft - müssen obligatorisch vors Volk und vor die Kantone.
Ein Referendum kann erst ergriffen werden, wenn das Parlament etwas beschlossen hat.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Volksinitiative. Bei der Volksinitiative kommt der Impuls von Anfang an aus der Bevölkerung. Beim Referendum reagiert ein Komitee auf einen bereits gefällten Entscheid.
Zuerst beschliesst das Parlament. Dann beginnt die Referendumsfrist. Dann sammeln Gegnerinnen und Gegner Unterschriften. Dann prüft die Bundeskanzlei, ob genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Dann kommt es zur Abstimmung.
Das Referendum ist also keine Idee am Anfang eines politischen Prozesses, sondern eine Kontrolle am Ende eines Gesetzgebungsprozesses.
Das Referendum wirkt oft unsichtbar.
Viele Gesetze kommen nie vors Volk, weil kein Referendum ergriffen wird. Trotzdem beeinflusst das Referendum diese Gesetze.
Warum? Weil Parlament und Bundesrat beim Schreiben eines Gesetzes immer mitdenken: Könnte dagegen ein Referendum ergriffen werden? Wer würde es ergreifen? Würde das Gesetz eine Volksabstimmung überleben?
Diese Drohung verändert die Politik. Parteien, Kantone, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und andere Akteure werden oft früh eingebunden, damit am Ende keine zu grosse Opposition entsteht.
Das Referendum ist deshalb ein Grund, warum Schweizer Politik so stark auf Konsens und Kompromiss ausgerichtet ist.
Das Referendum hat auch Nachteile. Es macht Politik langsamer.
Ein Gesetz kann im Parlament beschlossen sein, aber trotzdem erst später in Kraft treten. Zuerst läuft die Referendumsfrist. Wird das Referendum ergriffen, folgt eine Abstimmungskampagne. Erst nach der Abstimmung ist klar, ob das Gesetz wirklich gilt.
Das kann Monate oder länger dauern. In Krisen oder bei dringenden Problemen kann das mühsam sein.
Doch diese Langsamkeit hat auch eine andere Seite. Weil politische Veränderungen mehr Hürden überwinden müssen, können Regeln nicht beliebig schnell geändert werden. Entscheide müssen breit abgestützt sein - und Kompromisse halten oft über längere Zeit.
Das schafft Stabilität und Berechenbarkeit. Gerade für Unternehmen kann das ein wichtiger Vorteil sein.
Ein weiterer Kritikpunkt: Das Referendum kann Reformen erschweren.
Wenn eine Vorlage vielen Interessen wehtut, kann sie leicht bekämpft werden. Besonders bei Steuern, Sozialversicherungen, Gesundheit, Energie, Landwirtschaft oder Europapolitik kann das Referendum sehr mächtig sein.
Manchmal ist das gut, weil extreme Lösungen verhindert werden. Manchmal ist es problematisch, weil notwendige Veränderungen verzögert oder verwässert werden.
Das Referendum ist besonders interessant, weil es nicht von einer Mehrheit ausgelöst werden muss. 50'000 Unterschriften reichen. Das ist nur ein kleiner Teil der Stimmberechtigten.
Damit kann eine Minderheit verlangen, dass die Mehrheit über ein Gesetz abstimmt.
Das macht das Referendum zu einem starken Schutzrecht. Gut organisierte Gruppen können ein Thema sichtbar machen, eine Abstimmung erzwingen und das Parlament vor das Volk bringen.
Aber es ist kein Vetorecht einer Minderheit. Am Ende entscheidet nicht das Referendumskomitee, sondern die Mehrheit der Stimmenden.
Eine Volksinitiative will die Bundesverfassung ändern. Sie schlägt etwas Neues vor. Dafür braucht es auf Bundesebene 100'000 gültige Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. Am Ende braucht es Volksmehr und Ständemehr.
Ein Referendum richtet sich gegen einen Entscheid des Parlaments, zum Beispiel gegen ein neues Gesetz. Dafür braucht es beim fakultativen Referendum 50'000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen. Am Ende reicht meistens das Volksmehr.
Das Referendum passt perfekt zur Schweizer Politik. Die Schweiz misstraut zu viel Macht an einem Ort.
Nicht nur der Bundesrat entscheidet. Nicht nur das Parlament entscheidet. Nicht nur die Kantone entscheiden. Auch die Bevölkerung kann Entscheide kontrollieren.
Das Referendum ist deshalb Ausdruck eines Grundgedankens: Politische Macht soll verteilt sein. Es passt zu Föderalismus, direkter Demokratie, Konkordanz und Kompromisskultur.
Das Referendum ist eines der wichtigsten Instrumente der Schweizer Demokratie.
Es sorgt dafür, dass Gesetze nicht nur im Parlament mehrheitsfähig sein müssen, sondern auch im Land. Es zwingt die Politik, Kompromisse zu suchen. Es gibt Minderheiten ein Kontrollinstrument. Es stärkt die demokratische Legitimation. Und es macht Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu Zuschauern, sondern zu Mitentscheidenden.
Das Referendum ist deshalb nicht einfach ein technisches Verfahren. Es ist ein Grundpfeiler des Schweizer politischen Systems.
Ein Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie, mit dem das Volk einen Entscheid des Parlaments kontrollieren kann.
Beim fakultativen Referendum können Stimmberechtigte verlangen, dass über ein neues Gesetz abgestimmt wird. Dafür braucht es 50'000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen. Auch acht Kantone können ein Referendum verlangen.
Beim obligatorischen Referendum muss automatisch abgestimmt werden - zum Beispiel bei Änderungen der Bundesverfassung. Dann braucht es das doppelte Mehr: Volksmehr und Ständemehr.
Der Unterschied zur Volksinitiative ist zentral: Eine Volksinitiative will etwas Neues in die Verfassung bringen. Ein Referendum will einen Parlamentsentscheid stoppen oder bestätigen lassen.
Einfach gesagt: Das Referendum sorgt dafür, dass das Parlament in der Schweiz nie ganz allein das letzte Wort hat.
Sehr selten. Seit 1874 wurden nur rund 6 % der Parlamentsbeschlüsse durch ein fakultatives Referendum vors Volk gebracht.
Erst zweimal kam ein Kantonsreferendum auf Bundesebene zustande: 2003 gegen das Steuerpaket des Bundes und 2025 gegen die Individualbesteuerung.
Das fakultative Referendum gibt es auf Bundesebene seit 1874. Die Volksinitiative wurde erst 1891 eingeführt. Die politische Bremse gab es also schon 17 Jahre vor dem Motor.
Die heutige Schwelle von 50'000 Unterschriften wurde 1977 festgelegt. Am 25. September stimmte die Bevölkerung der Erhöhung von 30'000 auf 50'000 Unterschriften mit rund 57,9 % Ja zu.
Damals lebten rund 6,28 Millionen Menschen in der Schweiz, Ende 2025 waren es 9,13 Millionen - ein Wachstum von rund 45 %.
Die Frage ist deshalb durchaus berechtigt: Ist eine seit fast 50 Jahren unveränderte Schwelle von 50'000 Unterschriften noch zeitgemäss?
Bundeskanzlei BK: Referenden; 50'000 gültige Unterschriften innerhalb von 100 Tagen seit Publikation im Bundesblatt. (bk.admin.ch)
Parlament.ch: Faktenblatt Referenden; Volksreferendum, Kantonsreferendum, fakultatives und obligatorisches Referendum sowie Volksmehr und Ständemehr. (parlament.ch)
Bundeskanzlei BK: Der Bund kurz erklärt 2026; fakultatives Referendum mit 50'000 Unterschriften innert 100 Tagen oder durch acht Kantone, obligatorisches Referendum bei Verfassungsänderungen. (bk.admin.ch)
CH Info: Abstimmungen; obligatorisches Referendum, fakultatives Referendum, einfaches Mehr, doppeltes Mehr sowie historische Angaben zum fakultativen Referendum seit 1874. (ch-info.swiss)
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Artikel 140 und 141; obligatorisches und fakultatives Referendum auf Bundesebene. (fedlex.admin.ch)
Swissinfo: Direkte Demokratie in der Schweiz; seit Inkrafttreten des fakultativen Referendums 1874 wurden rund 6 Prozent der Parlamentsbeschlüsse einer Volksabstimmung unterzogen. (swissinfo.ch)
Bundesrat / Bundeskanzlei: Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung 2025 zustande gekommen; erst das zweite Kantonsreferendum seit Bestehen des Instruments 1874. (admin.ch)
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