SchweizWissen erklärt, wie die Schweiz funktioniert — wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich.

Wie funktionieren Schweizer Steuern?

Wie funktionieren Schweizer Steuern?

Gleicher Lohn, gleicher Beruf, gleiches Alter - und trotzdem zahlt der eine mehrere Tausend Franken mehr. Der Grund kann allein die Wohnadresse sein.

SchweizWissen Redaktion·23. September 2026·11 Min. Lesezeit

Zwei Menschen verdienen gleich viel. Sie haben denselben Beruf, dasselbe Alter, dasselbe Vermögen. Und trotzdem kann einer von ihnen jedes Jahr mehrere Tausend Franken mehr Steuern bezahlen als der andere.

Der Grund kann bereits darin liegen, dass sie in unterschiedlichen Gemeinden wohnen.

Denn in der Schweiz gibt es nicht einfach einen einzigen Steuersatz. Steuern werden gleichzeitig von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben. Die Kantone bestimmen ihre eigenen Tarife. Gemeinden können die Belastung zusätzlich verändern. Dazu kommen Vermögenssteuern, Kirchensteuern, Mehrwertsteuer und zahlreiche weitere Abgaben.

Das Ergebnis ist eines der dezentralsten Steuersysteme der Welt.

Doch wie funktioniert dieses System eigentlich? Und warum kann ein Umzug von wenigen Kilometern plötzlich die Steuerrechnung verändern?

Drei Ebenen wollen Steuern

Der wichtigste Unterschied zu vielen anderen Ländern beginnt beim Föderalismus. In der Schweiz erheben drei staatliche Ebenen Steuern: der Bund, die 26 Kantone und die Gemeinden.

Dabei besitzt nicht einfach jede Ebene dieselben Rechte. Der Bund darf nur jene Steuern erheben, für die ihm die Bundesverfassung ausdrücklich eine Kompetenz gibt. Die Kantone sind grundsätzlich freier. Sie dürfen Steuern erheben, solange die Bundesverfassung dies nicht ausschliesst. Und auch die Gemeinden erhalten von ihren Kantonen eigene steuerliche Kompetenzen.

Deshalb kann eine Person gleichzeitig direkte Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer bezahlen. Die direkte Bundessteuer wird zwar für den Bund erhoben, die Veranlagung und der Bezug erfolgen aber durch die Kantone.

Wie der Steuerbetrag berechnet wird

Nehmen wir eine Person mit einem Bruttolohn von 100'000 Franken. Das bedeutet nicht automatisch, dass 100'000 Franken versteuert werden.

Zunächst wird das sogenannte steuerbare Einkommen berechnet. Vom Einkommen können je nach Situation verschiedene Beträge abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Berufsauslagen, Beiträge an die berufliche Vorsorge, Einzahlungen in die Säule 3a, bestimmte Versicherungsabzüge, Schuldzinsen, teilweise Betreuungskosten, Sozialabzüge und weitere kantonal unterschiedliche Abzüge.

Am Ende entsteht ein steuerbares Einkommen. Auf dieses wenden Bund, Kanton und Gemeinde ihre jeweiligen Regeln an. Bruttolohn und steuerbares Einkommen sind also nicht dasselbe. Und weil die Abzüge teilweise zwischen Bund und Kantonen unterschiedlich ausgestaltet sind, kann selbst das steuerbare Einkommen je nach Steuerart leicht unterschiedlich ausfallen.

Auf dieses steuerbare Einkommen wird dann der Steuersatz angewendet - und hier kommt die Progression ins Spiel. Die Einkommenssteuer ist in der Schweiz grundsätzlich progressiv ausgestaltet. Das bedeutet: Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur der Steuerbetrag, in vielen Tarifen steigt auch der Steuersatz.

Vereinfacht gesagt: Eine Person mit 200'000 Franken steuerbarem Einkommen zahlt normalerweise nicht einfach doppelt so viel Einkommenssteuer wie jemand mit 100'000 Franken. Sie kann überproportional mehr bezahlen.

Wichtig ist dabei aber ein häufiges Missverständnis. Wenn man in eine höhere Tarifstufe gelangt, wird nicht plötzlich das gesamte Einkommen zum höheren Satz besteuert. Die genaue Berechnung hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Bei der direkten Bundessteuer existiert ebenfalls ein progressiver Tarif. Die Bundessteuer ist aber nur ein Teil der gesamten Einkommenssteuer. Je nach Wohnort können Kantons- und Gemeindesteuern einen erheblichen Teil der Belastung ausmachen.

Deshalb spielt deine Adresse eine so grosse Rolle

Hier beginnt eine der speziellsten Eigenschaften des Schweizer Systems.

Die Kantone dürfen ihre Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge selbst festlegen. Das Bundesgesetz harmonisiert zwar viele grundlegende Regeln, beispielsweise was grundsätzlich als Einkommen gilt oder wie ein Steuerverfahren funktioniert. Die Höhe der Steuer wird aber bewusst nicht vollständig vereinheitlicht. Deshalb kann dasselbe Einkommen in zwei Kantonen unterschiedlich stark besteuert werden.

Und damit nicht genug: Auch innerhalb eines Kantons kann die Steuerbelastung von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In vielen Kantonen funktioniert die Gemeindesteuer über einen sogenannten Steuerfuss. Vereinfacht gesagt berechnet der Kanton zunächst eine Grundsteuer beziehungsweise eine sogenannte einfache Steuer. Darauf wenden Kanton und Gemeinde bestimmte Faktoren an.

Ein Beispiel: Angenommen, die einfache Steuer beträgt 5'000 Franken. Eine Gemeinde mit einem höheren Steuerfuss verlangt darauf einen grösseren Zuschlag als eine Gemeinde mit einem tieferen Steuerfuss. Die genaue Methode unterscheidet sich zwischen den Kantonen, das Prinzip ist aber ähnlich: Die Gemeinde beeinflusst mit, wie hoch deine tatsächliche Steuerrechnung ausfällt.

Damit lässt sich auch ein scheinbar merkwürdiges Schweizer Phänomen erklären. Angenommen, jemand arbeitet weiterhin beim selben Unternehmen. Der Lohn bleibt gleich. Das Vermögen bleibt gleich. Aber die Person zieht von einer Gemeinde in eine andere. Plötzlich kann die Steuerrechnung sinken oder steigen. Denn verändert haben sich möglicherweise der kantonale Tarif, der kommunale Steuerfuss, Abzüge, Vermögenssteuer oder Kirchensteuer.

Deshalb gehört die Steuerbelastung in der Schweiz bei der Wahl eines Wohnorts teilweise sogar zur finanziellen Planung. In besonders steuerattraktiven Kantonen und Gemeinden kann dieser Effekt bei hohen Einkommen und Vermögen beträchtlich werden.

Das ist kein Unfall, sondern Steuerwettbewerb

Diese Unterschiede sind politisch gewollt.

Kantone und Gemeinden konkurrieren teilweise um Einwohner, Unternehmen, Vermögen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Ein Kanton kann versuchen, mit tiefen Steuersätzen attraktiv zu sein. Ein anderer finanziert möglicherweise umfangreichere öffentliche Leistungen und erhebt dafür höhere Steuern. Dasselbe geschieht zwischen Gemeinden.

Das wird als Steuerwettbewerb bezeichnet. Befürworter argumentieren, dass dadurch der Druck auf den Staat steigt, mit Steuergeldern effizient umzugehen. Kritiker sehen die Gefahr, dass wohlhabende Personen und Unternehmen besonders leicht in steuerlich attraktive Orte wechseln können und dadurch Unterschiede zwischen Regionen verstärkt werden. Beides gehört zur Schweizer Steuerdebatte.

Trotzdem senkt nicht einfach jede Gemeinde ihre Steuern. Denn Gemeinden und Kantone müssen gleichzeitig ihre Aufgaben finanzieren. Schulen kosten Geld. Polizei kostet Geld. Sozialleistungen kosten Geld. Strassen und öffentlicher Verkehr kosten Geld. Verwaltung und Infrastruktur kosten Geld.

Eine Gemeinde kann ihren Steuerfuss nicht beliebig reduzieren, ohne entweder weniger auszugeben, andere Einnahmen zu finden oder mehr Steuerzahler anzuziehen. Genau daraus entsteht der Steuerwettbewerb: Ein tiefer Steuersatz kann neue Einwohner und Unternehmen anziehen, mehr Steuerzahler können wiederum höhere Einnahmen bringen. Aber das funktioniert nicht automatisch. Ein steuerlich attraktiver Ort braucht trotzdem Infrastruktur, Wohnungen, Schulen und funktionierende öffentliche Dienstleistungen.

Warum trotzdem nicht jeder Kanton völlig eigene Regeln hat

Ohne gemeinsame Regeln wäre das System kaum noch handhabbar. Deshalb gibt es die sogenannte Steuerharmonisierung.

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden legt grundlegende Regeln fest. Harmonisiert werden beispielsweise zentrale Fragen zu Steuerpflicht, Steuergegenstand, zeitlicher Bemessung, Verfahren und Steuerstrafrecht.

Nicht harmonisiert werden dagegen vollständig: Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge. Diese bleiben weitgehend Sache der Kantone.

Man könnte deshalb sagen: Die Schweiz harmonisiert die Spielregeln, aber nicht den Preis.

Vermögen, Aktien und die Verrechnungssteuer

Mit der Einkommenssteuer ist die Rechnung noch nicht fertig.

Die Schweiz kennt für natürliche Personen zusätzlich eine Vermögenssteuer. Sie wird nicht vom Bund erhoben. Dafür erheben alle Kantone und Gemeinden Vermögenssteuern. Besteuert wird grundsätzlich das Reinvermögen. Dazu können beispielsweise Bankguthaben, Aktien und andere Wertschriften, Immobilien, Fahrzeuge, bestimmte Versicherungswerte und weiteres Vermögen gehören. Davon werden Schulden abgezogen. Besteuert wird also vereinfacht: Vermögen minus Schulden.

Je nach Kanton gelten unterschiedliche Freibeträge und Tarife. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden grundsätzlich nicht als steuerbares Vermögen behandelt.

Besonders interessant wird das bei Wertschriften. Besitzt jemand beispielsweise Aktien, können gleich mehrere Steuerarten eine Rolle spielen. Der Wert der Aktien gehört grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen. Dividenden gehören grundsätzlich zum steuerbaren Einkommen. Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, beispielsweise der Gewinn aus dem Verkauf einer privat gehaltenen Aktie, sind dagegen grundsätzlich steuerfrei.

Das ist eine der auffälligen Besonderheiten des Schweizer Systems. Allerdings gibt es Grenzen: Wer beispielsweise steuerlich als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird, kann anders behandelt werden. Nicht jeder Börsengewinn ist deshalb automatisch steuerfrei.

Dann existiert noch eine Steuer mit einer ungewöhnlichen Funktion: die Verrechnungssteuer. Auf bestimmte Schweizer Kapitalerträge, beispielsweise Dividenden, werden grundsätzlich 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Das klingt zunächst extrem hoch. Doch für korrekt deklarierende Schweizer Steuerpflichtige ist sie grundsätzlich nicht als endgültige Belastung gedacht. Wer seine entsprechenden Vermögenswerte und Erträge korrekt in der Steuererklärung angibt, kann die Verrechnungssteuer grundsätzlich zurückfordern beziehungsweise anrechnen lassen.

Die Steuer funktioniert damit teilweise wie ein Sicherungsmechanismus. Der Staat hält zunächst Geld zurück. Wer korrekt deklariert, erhält es wieder. Die Verrechnungssteuer soll also einen Anreiz schaffen, Kapitalerträge und Vermögen ehrlich anzugeben.

Selbst deklarieren oder direkt abgezogen

In vielen Ländern wird die Einkommenssteuer weitgehend direkt vom Lohn abgezogen. Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und vielen dauerhaft niedergelassenen Personen funktioniert das anders.

Sie erhalten ihren Lohn zunächst weitgehend ohne Abzug der eigentlichen Einkommenssteuer. Später reichen sie eine Steuererklärung ein. Darin werden unter anderem Einkommen, Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Schulden und bestimmte Abzüge angegeben. Die Steuerbehörde prüft die Angaben und legt anschliessend die steuerbaren Faktoren fest.

Viele Kantone verlangen während des laufenden Jahres bereits provisorische Steuerzahlungen. Nach der definitiven Veranlagung wird abgerechnet. Hat man zu viel bezahlt, erhält man Geld zurück. Hat man zu wenig bezahlt, folgt eine Nachzahlung. Das erklärt auch, warum man in der Schweiz seinen Nettolohn nicht einfach mit dem tatsächlich verfügbaren Einkommen verwechseln sollte. Ein Teil davon gehört wirtschaftlich bereits der Steuerrechnung.

Anders funktioniert es bei der Quellensteuer. Sie wird direkt vom Lohn abgezogen. Betroffen sind insbesondere ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, die noch keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, sowie bestimmte Personen mit Wohnsitz im Ausland, beispielsweise Grenzgänger. Der Arbeitgeber zieht die Steuer vom Lohn ab und überweist sie an die zuständige Steuerverwaltung. Auch hier unterscheiden sich die Tarife nach Kanton und persönlicher Situation. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine ordentliche Veranlagung notwendig oder möglich sein. Quellensteuer bedeutet deshalb nicht zwingend, dass die steuerliche Geschichte mit dem monatlichen Lohnabzug endgültig abgeschlossen ist.

Ehepaare werden heute noch gemeinsam besteuert

Auch der Zivilstand beeinflusst das Schweizer Steuersystem.

Heute werden verheiratete Paare steuerlich grundsätzlich gemeinsam betrachtet, während unverheiratete Paare individuell besteuert werden. Das kann je nach Einkommensverteilung zu unterschiedlichen Belastungen führen. Genau darüber wurde jahrzehntelang politisch gestritten.

Am 8. März 2026 nahm die Schweizer Bevölkerung die Einführung der Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja-Stimmen an, bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 %. Die Umstellung erfolgt allerdings nicht sofort. Das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten. Die Kantone erhalten damit die längstmögliche Frist, um Steuergesetze, Tarife und Informatiksysteme anzupassen. Dann reichen grundsätzlich auch verheiratete Personen je eine eigene Steuererklärung ein.

Das zeigt auch: Das Schweizer Steuersystem ist keineswegs statisch. Es wird laufend politisch verändert.

Und dann gibt es teilweise noch Kirchensteuern

Mit Kanton und Gemeinde ist je nach Person noch nicht Schluss.

Mitglieder anerkannter Landeskirchen bezahlen in den meisten Kantonen zusätzlich eine Kirchensteuer. Wie diese erhoben wird, unterscheidet sich stark. In fast allen Kantonen können die anerkannten Landeskirchen von ihren Mitgliedern entsprechende Steuern erheben. Es gibt allerdings kantonale Sonderregeln und Ausnahmen.

Auch deshalb kann die persönliche Steuerrechnung von Faktoren abhängen, die mit dem Einkommen allein nichts zu tun haben.

Auch beim Konsum zahlt man Steuern

Bisher ging es hauptsächlich um direkte Steuern. Daneben existieren sogenannte indirekte Steuern. Die bekannteste ist die Mehrwertsteuer. Sie steckt im Preis vieler Waren und Dienstleistungen.

Der normale Schweizer Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 8,1 %. Daneben gibt es einen reduzierten Satz von 2,6 %, unter anderem für viele Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, sowie einen Sondersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen.

Die Mehrwertsteuer gehört zusammen mit der direkten Bundessteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Das bedeutet: Auch jemand, der kaum Einkommenssteuer bezahlt, trägt über seinen Konsum zur Finanzierung des Staates bei.

Und damit endet das Schweizer Steuersystem noch lange nicht. Je nach Situation existieren beispielsweise Motorfahrzeugsteuern, Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Hundesteuern, Stempelabgaben, Tabak- und Alkoholabgaben, Mineralölsteuern und Unternehmenssteuern. Nicht jede Steuer existiert in jedem Kanton in derselben Form. Gerade Erbschafts- und Schenkungssteuern unterscheiden sich stark.

Auch deshalb gibt es eigentlich nicht das eine Schweizer Steuersystem. Es ist eher ein Verbund zahlreicher Steuersysteme.

Sind die Schweizer Steuern eigentlich niedrig?

International wirkt die Schweiz steuerlich vergleichsweise moderat. Die OECD weist für die Schweiz für 2024 eine Steuerquote von rund 27,2 % des BIP aus. Der OECD-Durchschnitt lag bei rund 34,1 %.

Allerdings ist dieser Vergleich mit Vorsicht zu geniessen. Denn nicht jede obligatorische Belastung wird statistisch als Steuer erfasst. Das wichtigste Schweizer Beispiel sind die Krankenkassenprämien. Sie sind für die Bevölkerung obligatorisch, gelten in internationalen Steuerstatistiken aber nicht einfach als normale Steuer.

Wer lediglich die Steuerquote vergleicht, kann die tatsächliche finanzielle Belastung der Haushalte deshalb unterschätzen. Auch hier gilt: Eine einzelne Zahl erzählt nicht die ganze Geschichte.

Selbst das Recht des Bundes, Steuern zu erheben, ist begrenzt

Eine weitere Besonderheit zeigt, wie tief der Föderalismus im Schweizer Steuersystem steckt.

Der Bund besitzt nicht einfach automatisch ein unbegrenztes Recht, jede beliebige Steuer einzuführen. Seine Steuerkompetenzen brauchen eine verfassungsrechtliche Grundlage. Bei den beiden besonders wichtigen Bundessteuern, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, ist die Kompetenz sogar zeitlich begrenzt. Die aktuelle Finanzordnung erlaubt dem Bund ihre Erhebung bis Ende 2035. Danach braucht es erneut eine verfassungsrechtliche Grundlage beziehungsweise eine Verlängerung. Und weil dafür die Bundesverfassung geändert werden muss, haben am Ende auch Volk und Kantone ein Wort mitzureden.

Selbst die Frage, ob der Bund weiterhin seine wichtigsten Steuern einziehen darf, ist damit Teil der direkten Demokratie.

Fazit

Eigentlich steckt hinter dem System eine ziemlich einfache Idee: Wer politische Verantwortung trägt, soll auch Einnahmen erheben können. Der Bund finanziert nationale Aufgaben. Die Kantone finanzieren kantonale Aufgaben. Die Gemeinden finanzieren lokale Aufgaben. Deshalb besitzen alle drei Ebenen eigene Einnahmequellen.

Der Preis dafür ist Komplexität. Die gleiche Person kann gleichzeitig Bundes-, Kantons-, Gemeinde-, Vermögens- und Kirchensteuer bezahlen. Die genaue Belastung hängt von Einkommen, Vermögen, Wohnort, Familienstand, Konfession und zahlreichen Abzügen ab.

Das macht das Schweizer Steuersystem komplizierter. Es sorgt aber gleichzeitig dafür, dass Steuern nicht vollständig zentral in Bern festgelegt werden.

Wie viel Steuern man in der Schweiz bezahlt, entscheidet deshalb nicht nur das Einkommen, sondern auch, wo man lebt.

Quellen

[1] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Das schweizerische Steuersystem, Ausgabe 2025; Überblick über Steuerhoheiten von Bund, Kantonen und Gemeinden. (estv.admin.ch)

[2] Eidgenössisches Finanzdepartement EFD: Das Schweizer Steuersystem und die Steuerautonomie der Kantone. (efd.admin.ch)

[3] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Direkte Bundessteuer; progressiver Tarif sowie Veranlagung und Bezug durch die Kantone. (estv.admin.ch)

[4] Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden StHG; harmonisierte Bereiche sowie Ausnahme von Tarifen, Steuersätzen und Freibeträgen. (fedlex.admin.ch)

[5] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Vermögenssteuer natürlicher Personen; Besteuerung des Reinvermögens sowie kantonale Freibeträge und Tarife. (estv.admin.ch)

[6] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Steuerfüsse, Abzüge und Tarife im interkantonalen Vergleich. (estv.admin.ch)

[7] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Verrechnungssteuer; Abzug von 35 % auf bestimmte Kapitalerträge und Rückerstattung bei korrekter Deklaration. (estv.admin.ch)

[8] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Quellensteuer; betroffene Personengruppen, Abzug durch den Arbeitgeber und nachträgliche ordentliche Veranlagung. (estv.admin.ch)

[9] Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: Mehrwertsteuer; Normalsatz von 8,1 %, reduzierter Satz von 2,6 % und Beherbergungssatz von 3,8 %. (estv.admin.ch)

[10] Eidgenössisches Finanzdepartement EFD: Volksabstimmung vom 8. März 2026 zur Individualbesteuerung; Annahme mit 54,23 % Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 %. (efd.admin.ch)

[11] Bundesrat und EFD: Einführung der Individualbesteuerung spätestens per 1. Januar 2032 sowie Anpassungsfrist für die Kantone. (admin.ch)

[12] Bundesverfassung, Artikel 128 und 130 sowie Übergangsbestimmungen zur Finanzordnung; Befristung der Kompetenz des Bundes zur Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer bis Ende 2035. (fedlex.admin.ch)

[13] OECD: Revenue Statistics 2025; Steuerquote der Schweiz von rund 27,2 % des BIP im Jahr 2024 gegenüber einem OECD-Durchschnitt von rund 34,1 %. (oecd.org)

Neue Artikel per Mail

Ein bis zwei Mal pro Monat eine kurze Übersicht der neuen Beiträge.
Keine Werbung, jederzeit abbestellbar.

Weitere Artikel

Passend zum Thema